TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Erwerb und Gültigkeit
Die KÖ BONUSCARD ist Eigentum der Werbegemeinschaft Königs-Galerie Kassel, dem Betreiber der Karte. Sie wird auf Antrag ausgestellt und ist lediglich einmal pro Teilnehmer erhältlich. Die KÖ BONUSCARD ist sorgfältig aufzubewahren. Mit der Nutzung der Karte erkennt der Inhaber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die KÖ BONUSCARD ist innerhalb der Familie übertragbar. Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.
2. Funktion der KÖ BONUSCARD
2.1 Der Karteninhaber ist berechtigt, seine Einkäufe bei den Akzeptanzstellen der KÖ BONUSCARD durch Vorlage der Karte erfassen zu lassen und so am KÖ BONUSCARD-System teilzunehmen.
2.2 Der Karteninhaber erhält, soweit er hiermit einverstanden ist, auf dem Postweg, per E-mail oder per SMS Informationen über aktuelle Angebote und Veranstaltungen der KÖ BONUSCARD-Akzeptanzstellen.
3. Sammeln von Bonuspunkten
3.1. Die Akzeptanzstellen schreiben dem Karteninhaber Bonuspunkte gut. Diese Bonuspunkte werden unter der jeweiligen Kundennummer gespeichert und können aus Sicherheitsgründen nur von registrierten Karteninhabern genutzt werden. Sollten die persönlichen Daten nicht gespeichert oder gelöscht oder falsch angegeben werden, werden die Bonuspunkte und der Parkbonus gesperrt. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt 1 Cent.
3.2 Bonuspunke werden freiwillig gewährt, ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.
3.3 Maximal können auf einer Karte 50.000 Bonuspunkte im Wert von € 500,– gesammelt werden.
3.4 Die Akzeptanzstellen sind durch entsprechende Logos/ Darstellungen gekennzeichnet.
3.5 Bonuspunkte werden dem Karteninhaber nur sofort beim Einkauf gutgeschrieben. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bitte fügen Sie bei Widerspruch den entsprechenden Kassenzettel bei.
3.6 Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der KÖ BONUSCARD gewährt und eingelöst.
3.7 Die KÖ BONUSCARD-Akzeptanzstellen behalten sich vor, ausschließlich für Waren und Dienstleistungen Bonuspunkte zu vergeben, bei denen dies rechtlich zulässig ist (z.B. nicht für preisgebundene Bücher, Zeitschriften, Tabakwaren, verschreibungspflichtige Arzneimittel).
3.8 Die KÖ BONUSCARD-Akzeptanzstellen behalten sich vor, Bonuspunkte nur bei einer Zahlung in bar oder eine der Barzahlung gleichkommenden Weise zu gewähren (EC oder Geldkarte) bzw. die Höhe der Bonuspunkte einzuschränken (z.B. bei Kreditkartenzahlungen, Sonderaktionen o.ä.).
3.9 Für Waren, die ganz oder teilweise mit Bonuspunkten erworben werden, ist eine neuerliche Bonusgewährung nur auf den bar bezahlten Differenzbetrag möglich.
3.10 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Rücktritt, Umtausch usw.) eines Vertrages, für den Bonuspunkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch, behalten sich die KÖ BONUSCARD-Akzeptanzstellen vor, die entsprechende Punktegutschrift zu stornieren bzw. den Gegenwert zu verrechnen.
3.11 Technischer Dienstleister dieses Systems ist die Firma FairPay GmbH, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen, www.fair-pay-gmbh.de
4. Einlösung von Bonuspunkten
4.1 Der aktuelle Stand Ihrer Bonuspunke kann bei den jeweiligen Akzeptanzstellen oder unter der Internet-Adresse www.koenigsgalerie.de eingesehen werden.
4.2 Die Akzeptanzstellen können bei einem Kauf oder bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung Bonuspunkte durch Verrechnung auf den jeweiligen Preis einlösen.
4.3 Voraussetzung für die Einlösung von Bonuspunkten durch Verrechnung ist, dass der Kunde auf der von ihm vorgelegten KÖ BONUSCARD einen Bestand von mindestens 1.000 Bonuspunkten (entspricht 10 €) gesammelt hat. Die Verrechnung der gesammelten KÖ-Bonuspunkte erfolgt mittels bargeldloser Zahlung bzw. Verrechnung in den Geschäften. Die Verrechnung des gesammelten Parkbonus erfolgt mittels bargeldloser Umbuchung auf das Parkguthaben.
4.4 Eine Einlösung in Form von Bargeld ist ausgeschlossen.
4.5 Für den Einsatz der Karte wird eine monatliche Gebühr von 0,15 € berechnet. Mit diesem Betrag wird Ihr Bonuskonto automatisch belastet.
5. Missbrauch / Verlust
5.1 Die missbräuchliche Verwendung der KÖ BONUSCARD wird strafrechtlich verfolgt. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation der KÖ BONUSCARD, behält sich der Betreiber der Karte vor, die Karte fristlos von der Teilnahme auszuschließen.
5.2 Ein Verlust der Karte ist beim Parkleitstand der Tiefgarage Friedrichsplatz oder beim Centermanagement der Königs- Galerie unverzüglich anzuzeigen. Die Karte wird dann gesperrt und der Teilnehmer erhält nach Wirksamkeit der Sperre eine neue Karte mit dem zuletzt bekannten Punktestand. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte ist eine Gebühr von derzeit € 10,- zu bezahlen. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet der Betreiber nicht.
6. Beendigung / Kündigung
6.1 Der Karteninhaber kann die KÖ BONUSCARD jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zurückgeben. Damit endet das bestehende Vertragsverhältnis und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Punkte verfallen entschädigungslos.
6.2 Der Betreiber der Karte behält sich vor, das KÖ BONUSCARD-System unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
6.3 Die auf der KÖ BONUSCARD gesammelten Punkte verfallen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten auf dem Punktekonto weder Punkte aufgebucht noch eingelöst wurden.
7. Datenschutz
Der Betreiber der Karte und die teilnehmenden KÖ BONUSCARD-Akzeptanzstellen sind berechtigt, die Anmeldedaten der KÖ BONUSCARD zu speichern und für die Zwecke des KÖ BONUSCARD-Systems zu verwenden. (Siehe auch 2.2). Die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz werden gewährleistet und bleiben in vollem Umfang erhalten. Eine Übermittlung an und Nutzung von außerhalb des KÖ BONUSCARD-Systems stehenden Dritten ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Haftung
Eine Haftung des Betreibers der Karte und der teilnehmenden KÖ BONUSCARD-Akzeptanzstellen für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere auch für Schäden des Karteninhabers oder Dritter, die durch die Nutzung der KÖ BONUSCARD und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen. Der Betreiber übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der versandten Punktestände, Informationen und Angebote.
9. Änderung der Teilnahmebedingungen
Der Betreiber behält sich vor, die allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch erhoben wird.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kassel. Stand: Juni 2009